Bei konzern-internen Spaltungen kann auf folgende Dokumente verzichtet werden:
- Spaltungsbericht bzw. Spaltungsplan
- Prüfungsbestätigung
- Einsichtsverfahren.
Der Gesetzgeber hat trotz dieser Erleichterungen nicht auf den GV-Beschluss über den Grundsatzentscheid der Spaltung verzichtet. Der Spaltungs-Beschluss an einer a.o. GV bleibt auch für Konzerne zwingend.